Bebauungsplan Neuenheim-Mitte: Erhaltungssatzung erforderlich
Der Bauausschuss hat einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplans für Neuenheim-Mitte beschlossen. Folgt der Gemeinderat dieser Empfehlung, kann das Baurechtsamt den Bauantrag für ein Hotel in der Lutherstraße 17-19 vorläufig zurückstellen. Das Vorhaben hatte für heftige Proteste im Stadtteil gesorgt, da es den bauhistorisch sehr sensiblen Bereich des Marktplatzes betrifft. Eine Erhaltungssatzung für den westlichen Teil des Platzes ist trotzdem notwendig. Nur sie gewährleistet die Erhaltung historischer Gebäude. Der Gemeinderat hat beschlossen, große Teile Neuenheims unter diesen Schutz zu stellen. arnulf.lorentz@t-online.de /Stadtblatt-Beitrag vom 13.04.2016/