Bebauungsplan Neuenheim-Mitte: Erhaltungssatzung erforderlich

Der  Bauausschuss hat einstimmig die Aufstellung  eines Bebauungsplans  für Neuenheim-Mitte beschlossen. Folgt der Gemeinderat dieser Empfehlung, kann das Baurechtsamt den Bauantrag für ein Hotel in der Lutherstraße 17-19 vorläufig zurückstellen. Das Vorhaben hatte für heftige Proteste  im  Stadtteil  gesorgt,  da es  den  bauhistorisch sehr sensiblen  Bereich des Marktplatzes betrifft. Eine Erhaltungssatzung für den westlichen Teil  des Platzes ist trotzdem notwendig. Nur sie  gewährleistet  die  Erhaltung  historischer  Gebäude.  Der  Gemeinderat  hat beschlossen,  große  Teile  Neuenheims unter diesen Schutz zu stellen. arnulf.lorentz@t-online.de /Stadtblatt-Beitrag vom 13.04.2016/

19.04.2016