Fremdvergabe der Reinigungsarbeiten ohne Zustimmung der Mieter

Gemeinsame Pressemitteilung von DIE LINKE/PIRATEN und der Bunten Linken

Seit September hat die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft GGH begonnen, die Reinigung der Treppenhäuser in verschiedenen Mietobjekten an Fremdfirmen zu vergeben.

Dies gilt auch für die Mietverträge in denen die Reinigung als Mieterpflicht aufgeführt und vom Mieter durchzuführen ist.

Ohne Einverständnis aller Mieter eines Hauses kann demnach keine kostenpflichtige Vergabe einseitig durch die GGH erfolgen.

Genau das hat jedoch bei vielen Mietwohnungen die GGH einseitig eingeführt.

„Grundsätzlich sei eine Vergabe der Gebäudereinigung nichts Schlechtes und vor allem für Ältere und Menschen mit Behinderung sinnvoll“, so der Stadtrat Alexander Schestag. Er moniert jedoch die Vorgehensweise der GGH, die weder die betroffenen Mieter noch den Mieterbeirat um Zustimmung gebeten bzw. über die Vergabe informiert hat.

„Mit dieser Mieterhöhung widerspricht die GGH ihrem sozialen Auftrag. Vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen leiden darunter“, so Fraktionschefin Sahra Mirow. 

Ungerecht findet Stadträtin Hilde Stolz eine pauschale Abgabe, die auch für Mieter gilt, die sich an die Putzordnung halten. Besser wäre es, so Stolz, „einzelnen Mietern, die sich gar nicht an die Hausordnung halten, die Reinigung in Rechnung zu stellen“.

30.09.2017