Keine Straßenbahn ins Neuenheimer Feld?

Das hat der Verwaltungsgerichtshof nicht beschlossen. Er stellte fest: Der Bebauungsplan von 1960 ist nach wie vor gültig. Dieser sieht eine ÖPNV-Erschließung nicht vor. Im Planfeststellungsverfahren hat das Regierungspräsidium die möglichen Varianten nicht mit derselben Gründlichkeit untersucht und Daten und Gutachten nicht mit hinreichender Klarheit bewertet. Was folgt daraus: Die Stadt muss eine Änderung der Bebauungspläne „Universitätsgebiet“ und „Hühnerstein“ einleiten, die ein leistungsfähiges Nahverkehrsmittel vorsehen. Das kann aus unserer Sicht nach wie vor nur eine Straßenbahn sein. arnulf.lorentz@t-online.de /Stadtblatt-Beitrag vom 20. Juli 2016/

22.07.2016