Nachtruhe ist Gesundheitsschutz

Darauf haben daher auch Anwohner in Touristenzentren einen Anspruch, urteilt der Verwaltungsgerichtshof. Er kippt die Heidelberger Sperrzeitverordnung und verlangt eine Neubewertung. Das bestätigt unsere Position dazu über die Jahre bis ins Detail. Doch noch immer bewerten die bürgerlichen Parteien das Vergnü- gen von Studierenden und Gästen sowie die Profitinteressen der Gastronomie höher als die Gesundheit der Anwohner. Jetzt möchten sie die Außenbewirtschaftung bis 1 Uhr nachts erlauben. Nicht mit uns! hilde.stolz@t-online.de /Stadtblatt-Beitrag der 19. Woche/

10.05.2018