Spätbarockes Fischerhaus in Neuenheim erhalten

Bei dem um 1790 erbauten Haus, das jetzt abgerissen werden soll, handelt es sich um eines der wenigen spätbarocken Gebäude des Dorfes Neuenheim, die bei der umfassenden Neubebauung in der Gründerzeit erhalten geblieben sind. Bei dem Beschluss über die Erhaltungssatzung „Neuenheim – Alter Ortskern“ spielte es eine wesentliche Rolle. Die Stadt muss alle Möglichkeiten des Baurechts und Denkmalschutzes nutzen,

um dieses Haus zu erhalten, ggfs. das Kulturdenkmal (Denkmaltopographie 2291) erwerben.

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09.02.2022