Vor über einem Jahr erwarb ein neuer Eigentümer die Gaststätte. Seither ist sie geschlossen. Dabei liegt sie in einem der schönsten Naherholungsgebiete, wurde Sommer wie Winter von Tagesausflüglern, Wanderern, für Feste intensiv genutzt.
Das hat der Verwaltungsgerichtshof nicht beschlossen. Er stellte fest: Der Bebauungsplan von 1960 ist nach wie vor gültig. Dieser sieht eine ÖPNV-Erschließung nicht vor. Im Planfeststellungsverfahren hat das Regierungspräsidium die möglichen Varianten nicht mit derselben Gründlichkeit untersucht und Daten und Gutachten nicht mit hinreichender Klarheit bewertet.
Der Vorschlag des Oberbürgermeisters zur Bürgerbeteiligung am Masterplan für das Neuenheimer Feld sichert keine wirksame Beteiligung der Bürger. Die Bunte Linke fordert: • Steuerungskreis (Planungsprozess) und Koordinationsbeirat (Bürgerbeteiligung): Die Bürger müssen gleichberechtigt gegenüber den Institutionen und Nutzern im Neuenheimer Feld vertreten sein.
Sinnvoll ist eine solche Brücke nur, wenn sie langfristig erhebliche Vorteile gegen- über einem breiteren Ausbau des neuen Wehrs hat. Wir sehen diese nicht. Stadt und Neckar vertragen keine vier verschiedenen Brückenbauwerke auf 600 m Länge.
... war Thema in der letzten Gemeinderatssitzung. Dabei schlägt OB Würzner vor, die Diskussion auf den gesamten Neckarlauf auszudehnen und nicht nur die Altstadt zu betrachten.