Die öffentliche Diskussion ...

... ist unverzichtbarer Bestandteil der politischen Entscheidungsprozesse in der Demokratie. Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nicht öffentlich darf nur im Ausnahmefall verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern. Die Beachtung des Öffentlichkeitsgrundsatzes ist zwingende Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit der Gemeinderatsbeschlüsse. Hieran wollten Bunte Linke und Die Linke mit einer

Diskussion im Ausschuss nachdrücklich erinnern. arnulf.lorentz@t-online.de

22.03.2023