Erbpacht auch bei städtischen Gesellschaften

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Gemeinderat die Vergabe von Wohngrundstücken in Erbpacht als Regelfall vor. Doch man muss genau hinschauen: Die SPD Fraktionsvorsitzende etwa wehrte sich heftig dagegen, diesen Grundsatz auch für die städtischen Gesellschaften vorzuschlagen. Was nützt ein publikumsträchtiger Grundsatzbeschluss,wenn er sich nur auf die wenigen Flächen im städtischen Eigentum,

nicht aber auf die Konversionsflächen und Grundstücke der GGH und der Stadtwerke beziehen soll?

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25.05.2022